Wird mir bei einer Rezeptbestellung die Zuzahlungsgebühr voll berechnet?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für jedes auf Rezept verordnete Medikament 10 Prozent des Abgabepreises als Zuzahlung zu entrichten sind. Dabei beträgt die Höhe der Zuzahlung minimal 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro je Medikament. Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich Patienten mit einer Zahlungsbefreiung. Ein Rabatt auf die Zuzahlung oder ein Gutschein auf Rezeptbestellung sind nach gültiger Rechtsprechung in Deutschland nicht zulässig.

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