Raab Vitalfood OPC Extrakt Kapseln Bio, 60 St
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Das Produkt außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern.
Bio OPC Extrakt Kapseln
- Nahrungsergänzungsmittel mit Oligomeren Proanthocyanidinen (OPC) aus Traubenkernen
- Mit Vitamin C* aus der Acerolakirsche
- Trauben aus Spanien
- 2 Kapseln täglich
- Bequem und schnell für unterwegs
- Gluten- und laktosefrei, vegan
*Vitamin C trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen. Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.
Anwendung
Täglich zu einer Mahlzeit 2 Kapseln mit Wasser einnehmen.
Hinweise
Öko-Kontrollstelle: DE-ÖKO-001 (EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft)
Inhaltsstoffe
| Inhaltsstoffe | Pro Tagesdosis (= 2 Kapseln) | % NRV** |
|---|---|---|
| Vitamin C | 16 mg | 20 |
| Oligomere Proanthocyanidine (OPC) | 150 mg | *** |
** Nährstoffreferenzwert gemäß EU-Verordnung Nr. 1169/2011
*** keine Referenzmenge vorhanden
Adresse des Lebensmittel-Unternehmens
Raab Vitalfood GmbH
Rudolf-Diesel-Str. 10
85296 Rohrbach
Informationen zu diesem Lebensmittel (wie z. B. Zutaten, Allergene) sind bei den Lebensmittelangaben als pdf hinterlegt. (oben)
Bezeichnung des Lebensmittels
Nahrungsergänzungsmittel mit Oligomeren Proanthocyanidinen aus Traubenkernen
Zutaten
33% Traubenkern-Extrakt*, 33% Traubenkernmehl teilentölt*, pflanzliche Kapselhülle: Hydroxypropylmethylcellulose, 12% Acerolafruchtsaftkonzentrat pulverisiert*.
*aus kontrolliert biologischem Anbau
Aufbewahrungshinweise
Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren. Vor Licht und Wärme geschützt, trocken und gut verschlossen lagern.
Verwendungshinweise
Täglich zu einer Mahlzeit 2 Kapseln mit Wasser einnehmen.
Gebrauchshinweise
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung sowie einer gesunden Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.